Inhaltsverzeichnis
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Was ist gefährlicher, ein Auto oder eine Extraktionszange?
Dr. Helmut Kesler, Vorstandsmitglied Zahnärztekammer Berlin
Diese etwas provokante Frage stellte mir neulich ein aufgebrachter Kollege. Meine Antwort darauf, dass es immer auf die Umstände ankommen würde, befriedigte ihn nicht wirklich. In den folgenden Tagen beschäftigte mich dieses Gespräch nachhaltig und folgende Gedanken bewegten mich, an denen ich Sie gerne teilhaben lassen möchte: ...
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Hygiene in Zahnarztpraxen: das „Düsseldorfer Modell“ für Infektionsschutz
Dr. med. dent. Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein
Die Praxishygiene ist ein allumfassendes und immer aktuelles Thema für Behandelnde wie Praxisteams und zielt, alle einzelnen Aspekte eingeschlossen, grundsätzlich darauf ab, eine mögliche Übertragung von Krankheitserregern in Bezug auf Patienten, Behandler und Praxismitarbeiter zu verhindern...
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Was man über die Einhaltung internationaler Hygienevorschriften wissen sollte, erläutert der folgende Beitrag. Mit den technischen Möglichkeiten wuchsen in den letzten Jahren auch kontinuierlich die Ansprüche an Hygiene allgemein und die Zulassung kritischer Produkte im Speziellen.
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Manchmal ist gerade das, was man nicht sieht, am Wichtigsten: Strengste Sauberkeit und penible Hygienemaßnahmen geben Patienten ein gutes Gefühl und garantieren Behandlern einen Platz auf der rechtssicheren Seite. Im Interview erläutert Hygienespezialistin Yvonne Stadtmüller, Vertriebs- und Produktmanagerin für das dental bauer PROKONZEPT®, den aktuellen Status quo.
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Die Innenaufbereitung von Übertragungsinstrumenten ist die Achillesferse bei der Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis. Allein das oberflächliche Abwischen der Instrumente reicht nicht aus, um die Verbreitung von pathogenen Keimen zu verhindern. Durch den direkten Kontakt mit Speichel und Blut sowie durch Aerosolbildung kontaminieren die Keime eines Patienten nicht nur die verwendeten rotierenden Bohrer, sondern auch die Übertragungsinstrumente. Durch den Rücksog beim Stoppen des Instrumentes werden zudem die Innenflachen der Turbinen, Hand- und Winkelstücke kontaminiert. Wird nach der Behandlung das jeweilige Übertragungsinstrument nicht umfassend gesäubert und desinfiziert, besteht die Gefahr einer Infektion für den folgenden Patienten, der Behandler und das Praxispersonal gefährdet.
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Die Dokumentation der Hygienemaßnahmen nimmt immer mehr Zeit in Anspruch. Aber ohne Hygiene oder besser der umfassenden Dokumentation aller Maßnahmen läuft im Praxisbetrieb nichts. Dem gesamten Praxisteam sollte bewusst sein, dass die Beachtung der Vorschriften die Patienten und vor allen Dingen auch das Personal schützt.
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Das Absaugsystem ist ein in sich geschlossenes System, welches von außen nur schwer zugänglich ist. Das Gefahrenpotenzial wird daher auf den ersten Blick oft gar nicht wahrgenommen. Ist für Praxispersonal, Servicetechniker und Patienten Vorsicht vor Infektionen geboten, ist darüber hinaus mit Einschränkungen in der täglichen Arbeit zu rechnen. Das Absaugsystem bildet das Herzstück einer Zahnarztpraxis. Ohne funktionierendes System ist ein funktionierender Arbeitsalltag unmöglich. Der richtigen Hygiene des Absaugsystems muss der erforderliche Stellenwert beigemessen werden.
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Praxishygiene – neben der Oberflächendesinfektion und Instrumentenaufbereitung zählt eine lückenlose Wasserhygiene zu einem ganzheitlichen Hygienemanagement. Doch so existenziell die Wasserqualität, so komplex ist auch die Thematik – rechtlich, technisch und mikrobiologisch.Nur eine engmaschige Betreuung kann hygienisch einwandfreies Wasser dauerhaft sicherstellen. Ein Service, dem sich BLUE SAFETY mit dem SAFEWATER Hygiene-Technologie-Konzept seit inzwischen fast zehn Jahren verschrieben hat.
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Neue, bislang unbekannte Krankheitserreger tauchen auf, multiresistente Keime entstehen, die Gesetzeslage ändert sich – die Infektionsprävention stellt im hektischen Praxisalltag eine immer größere Herausforderung dar. Wie sich diese Herausforderung meistern lässt, zeigt der vorliegende Beitrag.
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Grundsätzlich muss die Patientenseite beweisen, dass ein seinen Schaden begründender Behandlungsfehler vorliegt. Das gilt zunächst auch, wenn sich der Patient während der Behandlung infiziert. Hier ist jedoch zu unterscheiden, aus welchem konkreten Risikobereich die Infektionsgefahr stammt, denn bei vollbeherrschbaren Risiken aus dem Bereich der Hygiene liegt die Beweislast ganz beim Behandler.