Inhaltsverzeichnis
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Jede Zahnarztpraxis kann auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Gesundheitsdienstgesetze von den örtlichen Gesundheitsbehörden sowie zur Kontrolle der Umsetzung des Medizinprodukterechtes von der zuständigen Bezirksregierung besichtigt werden. Im Folgenden werden der Ablauf einer Begehung und die Möglichkeiten dargestellt, sich systematisch vorzubereiten und beanstandete Mängel kurzfristig zu beheben.
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Behandlungsfehler: Wer muss was im Arzthaftungsprozess beweisen?
Karin Gräfin von Strachwitz-Helmstatt
Gegenstand des Artikels ist die Frage, wer für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers beweisbelastet ist. Die Beweislast ist Dreh- und Angelpunkt im Prozess. Oft kann ein Prozess scheitern, weil die ein oder andere Seite den Beweis nicht führen kann. Grundsatz dabei ist, dass derjenige, der eine Klage erhebt, auch die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen muss.
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Mit dem neuen “Hygiene-Navi”-Handbuch will der Autor Christoph Jäger Sie und Ihr Praxisteam erfolgreich und zielgenau durch den Gesetzes- und Verordnungsdschungel navigieren. Auf etwa 150 Seiten erhält die Zahnarztpraxis wertvolle Anleitungen, Checklisten und Formblätter zur Umsetzung, insbesondere der RKI-Empfehlung sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV.
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In der aktuellen Seminarreihe “Die Hygienebeauftragte” er läutert Iris Wälter-Bergob anschaulich, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Hygienemanagement ausschlaggebend und verbindlich und welche Maßnahmen erforderlich sind. Detailinformationen zu den einzelnen Gesetzen und Verordnungen helfen dabei, einen klaren Überblick zu bekommen und die Übertragung der geforderten Punkte in der eigenen Praxis anzugehen.
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Aus vielen Regionen tauchen in letzter Zeit wieder Meldungen über Praxisbegehungen auf. Dabei werden alle Überprü f ungen der Praxen über einen Kamm geschoren. Häufig wird übersehen, dass verschiedene Behörden mit dementsprechend verschiedenen Blickwinkeln die deutschen Zahnärzte besuchen.
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Dr. Gernot Kranz, Kieferorthopäde in München, war der erste Anwender, der sich für die Prozessdatendokumentation per USB-Stick entschieden hat. Damit hat er eine saubere Dokumentation, gleichzeitig aber den administrativen Aufwand in seiner Praxis reduziert und wesentlich vereinfacht - und erfüllt alle Anforderungen gemäß RKI-Richtlinie und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (¤ 4 Abs. 2 MPBetreibV).
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Interview: Praxisgerechtes Hygienekonzept durch persönliche Beratung
Interview mit Christian Ehrensberger
Zahnarzt Thomas Graf hat bei der Pressekonferenz von Dürr Dental auf der Internationalen Dental-Schau 2009 erläutert, wie ein modernes Praxishygienekonzept aussehen kann. Uns hat interessiert, wie sich sein Weg dorthin gestaltet hat. In unserem Interview erläutert Thomas Graf die wichtigsten Aspekte im Interview, wobei der Fokus auf der Instrumentenhygiene liegt.
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Laut der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztlicher Versorgung vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) müssen Zahnarztpraxen bis spätestens 31. Dezember 2010 ein praxisinternes Qualitätsmanagement-System eingeführt und umgesetzt haben. Darunter ist eine kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und -verbesserung erreicht werden soll. Das bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden müssen.