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Für Zahnarztpraxen gelten strenge Hygienerichtlinien. Diese zielen darauf ab, eine potenzielle Übertragung von Krankheitserregern aus-zuschließen durch Abtötung, Inaktivierung oder die Unterbrechung etwaiger Übertragungswege – zum Schutz von Patienten, Praxispersonal und des behandelnden Zahnarztes...
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Hygiene in Krankenhäusern, aber auch in Arzt- und Zahnarztpraxen steht im Focus von Politik und Öffentlichkeit. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Problematik nosokomialer Infektionen hat der Bundesgesetzgeber bereits in 2011 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Die Länder haben in 2012 auf der Grundlage des IfSG „Hygieneverordnungen“ erlassen. Für Zahnarztpraxen hat sich dadurch nicht allzuviel geändert. Sie unterliegen nach wie vor nur einer „Kann-Überwachung“ (der allgemeinen Hygiene) durch die untere Gesundheitsbehörde, wobei die bekannte RKI- Empfehlung 4/2006 „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ die Grundlage bildet.
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Zur Sicherstellung ordnungsgemäß ablaufender Sterilisationsprozesse ist es erforderlich, den Prozessablauf von Sterilisatoren physikalisch zu kontrollieren. Jährliche biologische Ergebniskontrollen mit Sporen sind nur dann zusätzlich notwendig, wenn in kritischen Medizinprodukten z.B. aus baulichen Gründen physikalisch nicht gemessen werden kann. Andernfalls bringen sie keinen weiteren Sicherheitsgewinn, solange ein Sterilisator gemäß seiner Validierungsvorgaben die geforderten Leistungsdaten erbringt.
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Häufig beleuchtet und diskutiert wurde in der letzten Zeit die Thematik der korrekten Aufbereitung von Instrumenten. Doch nicht nur dies ist ein elementarer Aspekt der Hygienekette in Zahnarztpraxen. Um eine Keimübertragung durch das Mobiliar auszuschließen bzw. das Risiko der Kreuzkontamination zu vermindern, ist eine regelmäßige, ordentlich durchgeführte Flächendesinfektion beson-ders wichtig. Deshalb widmet sich der folgende Artikel der Frage einer angemessenen Wisch- bzw. Sprühdesinfektion im Behandlungszimmer.
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Wiederverwendbare Serviettenketten sind ein Sammelplatz für Keime und Bakterien. Dies belegt eine neue Studie der Tufts University (TUSDM) aus Boston/USA, die kürzlich in den USA publiziert wurde.1 Trotz erfolgter Desinfektion konnten die Forscher auf 70 Prozent der Serviettenketten Keime und Bakterien nachweisen. Die Studie reiht sich damit in eine Serie von Untersuchungen ein,2–6 die bereits zu ähnlichen Ergebnissen gekommen waren und untermauert die These einer potenziellen Kreuzkontamination durch herkömmliche Serviettenketten.
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Im Rahmen unserer nach 20 Jahren Praxis-betrieb notwendig gewordenen Modernisierung des Sterilisationsraumes stellten wir uns die Frage, wie wir die Prozesse der Hygienekette am besten an die gesetzlich verbindlichen RKI-Richtlinien anpassen. Würde ein Thermodesinfektor (RDG) Zeit bei der Aufbereitung und Dokumentation des Prozesses sparen und würde die Reinigung und Desinfektion unseren Ansprüchen genügen?
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Geht es um eine effiziente sowie korrekte Praxishygiene, schließt diese auch den Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten ein. Schaut man sich das Innere eines zahnärztlichen Instruments genauer an, wird deutlich, warum die Richtlinien von KRINKO, RKI und BfArM im Praxisalltag unverzichtbar sind.
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Das Abfallaufkommen in der Zahnarztpraxis hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Mit dem Einzug des digitalen Röntgens entfällt die Entsorgung verbrauchter Röntgenchemikalien und moderne Füllungsmaterialien bedingen den inzwischen fast vollständigen Verzicht vieler Praxen auf Amalgam. Damit entfallen wesentliche Posten des ursprünglichen Abfallaufkommens und das Entsorgungskonzept sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz grundlegend überdacht werden.
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Wasserkontamination – Welche Ursachen gibt es und welche Hygienemaßnahmen helfen?
Andreas-M. Möhring
Zahnarztpraxen und die darin wasserführenden Systeme sind hochkomplex und anfällig gegen Verunreinigungen. Eine Wasserkontamination kann weitreichende Folgen für Patienten, Praxispersonal und Behandler haben. Was kann dazu führen und wie können Verunreinigungen ausgeschlossen werden?