Inhaltsverzeichnis
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Editorial: Wache Aufmerksamkeit und konkrete Stellungnahme – Die Kammern und die Politik
Sanitätsrat Dr. Michael Rumpf, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Der Tag, an dem ich diese Zeilen schreibe, ist jener, an dem die Spitzen der CDU/CSU und der SPD sich im Finanzministerium treffen, um über die Pläne der kommenden schwarz-roten Koalition zu beraten. Wie sind sie zu finanzieren und lässt sich das Versprechen der Christdemokraten aufrechterhalten, die Steuer nicht zu erhöhen? Für uns Zahnärzte, wie für alle Mittelständler, die in der Wirtschaft tätig sind, ist dies ein bedeutsames Treffen. Denn werden die Steuern erhöht, wird der Spielraum für Investitionen in die eigene Praxis, in den OBetrieb, enger. Unterlässt der Fiskus eine Aufstockung, haben wir – wirtschaftlich gesehen – Luft zum Atmen.
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Der dynamische Trend zu größeren Praxisbetrieben prägt die Branche. Die Vorteile der gemein-samen Berufsausübung unter einem Dach liegen klar auf der Hand. Gleichzeitig ist der Respekt der Zahnärzte und insbesondere auch der Zahnärztinnen vor der unternehmerischen Verantwortung groß. Völlig zu Recht: Denn Mehrbehandler-Betriebe bleiben durchaus öfter hinter ihren Potenzialen und Gewinnerwartungen zurück.
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Durch Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 hat sich das Steuerrecht im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) grundlegend geändert. Bis einschließlich 31. Dezember 2008 waren Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen den privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG a.F. zuzurechnen, jedenfalls dann, wenn sie aus der Veräußerung von Wertpapieren innerhalb der einjährigen „alten“ Spekulationsfrist entstanden waren.
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Praxismarketing: Zur Bedeutung von Arztbewertungsportalen
Prof. Dr. Thomas Sander, Dr. Dr. Erich Rettig
Die Medien für die Gewinnung von Neupatienten haben sich verschoben: Während früher das Empfehlungsmarketing maßgeblich war, gewinnen heute die Praxiswebsite und Facebook immer mehr an Bedeutung. Doch in welchem Ausmaß nutzen Zahnärzte und Patienten Bewertungsportale? Und welchen konkreten Einfluss haben Praxiseinträge und Praxisbewertungen in Onlineportalen auf die Akquisition von Neupatienten und bei der Zahnarztsuche? Im Rahmen einer Studie wurden diese Fragen näher beleuchtet.
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Im Rahmen einer Existenzgründung wenden sich Zahnärzte an Bank oder Finanzdienstleister, um sich zu Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel einer Finanzierung mit einer Lebensversicherung, beraten zu lassen. Sofern diese Finanzierungsform gewählt wird, kann die eigentlich gute Grundidee bei falscher Ausführung zu bösen Überraschungen, gerade am Ende der Kreditlaufzeit, führen. Im Folgenden soll anhand eines Fallbeispiels für besondere Vorsicht und genaues Abwägen bei einer Praxisfinanzierung mit Lebensversicherung plädiert werden.
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Die Summe der Anforderungen im Praxisalltag steigt kontinuierlich. Mehr gefragt als je zuvor ist deshalb ein kompetentes Personal. Nur so kann sich ein Praxisinhaber auf seine eigentlichen Aufgaben als Mediziner konzentrieren und diese zur Zufriedenheit der Patienten erfüllen. In der Funktion als Praxischef kann ein Zahnarzt durch bestimmte Entlohnungsmodelle aktiv auf das Praxisteam einwirken, dabei Mitarbeiter motivieren und vorbildliche Assistenten an die Praxis binden. Im vorliegenden Gespräch gibt Christian Henrici, Geschäftsführer der OPTI Zahnarztberatung GmbH, Auskunft über seine Erfahrungen zur leistungsgerechten Mitarbeiterentlohnung.
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Als Alfred Berger vor neun Jahren eine Zahnarztpraxis im schwäbischen Marbach am Neckar übernahm, hatte er ein vorrangiges Ziel: moderne Zahnmedizin an einem etablierten Standort auszuüben. Wir haben die Praxis Alfred Berger Kollegen besucht und uns überzeugt: Mit innovativen Ansätzen in puncto Design und Software sowie mit einem individuellen Patienten-service ist ihm dies gelungen.
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Patientenbewertungen im Internet: Do’s and Dont’s zum Praxis-Online-Image (Teil 16)
Paula Hesse, Jens I. Wagner
Das Internet ist allgegenwärtig. Allein 38 Prozent aller männlichen Deutschen und 26 Prozent der deutschen Frauen nutzen ein Smartphone. Dazu kommt die Nutzung von Tablets und selbst-verständlich die Internetnutzung auf Laptops und PCs. Rund um die Uhr können so Informationen bezogen und ausgetauscht werden. Durch Plattformen wie Google oder Facebook sind Nutzer dauer-haft miteinander in Kontakt und im Meinungsaustausch. Dabei werden Meinungen zu Zahnärzten beispielsweise in Form von Bewertungen kundgetan.
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Jeder, der bei Facebook aktiv ist, kennt das: Man kann Titelbilder hochladen, den Statusangaben Fotos hinzufügen oder seine Seite mit Ähnlichem schmücken. Was allerdings die wenigsten wissen: Man bewegt sich hier auf rechtlich dünnem Eis. Zum einen sind Verstöße gegen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) oder auch gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) möglich. Zum anderen können dem Hochladen von Fotos auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform und etwaige Lizenzbedingungen von Fotoarchiven entgegenstehen. Im Vorliegen-den soll ausschließlich auf die Nutzung von Fotos auf Facebook und damit auf die Facebook-Nutzungsbedingungen mit Stand 11.12.2012 eingegangen werden.
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An dieser Stelle können unsere Leser der langjährigen ZWP-Autorin und Diplom-Psychologin Dr. Lea Höfel Fragen im Bereich Psychologie stellen – in Bezug auf Patienten, das Team und sich selbst. Die Fragen und Antworten finden Sie hier redaktionell aufbereitet wieder. In dieser Ausgabe der ZWP werden unterschiedliche therapeutische Ansätze miteinander verglichen.
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Bei meinen Praxisberatungen muss ich – um Abrechnungsdefizite aufzudecken oder den Zahnarzt auf eine irtschaftlichkeitsprüfung vorzubereiten – naturgemäß Karteikarten der betroffenen Praxis durchsehen. Arbeitet die Praxis „karteilos“ mit EDV, lasse ich mir Karteikarten der angeforderten Patientenfälle ausdrucken. Dabei stoße ich häufig auf Ausdrucke wie in der Abbildung 1.
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Kennen Sie das? Sie führen in Ihrer Praxis eine diagnostische Untersuchung am Patienten durch. Nach Rechnungserstellung kommt der Patient zu Ihnen in die Praxis und teilt Ihnen mit, dass die Kosten für die diagnostische Untersuchung nicht von seinem Kostenerstatter erstattet wurden. Was ist passiert?
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Seit Einführung der neuen GOZ 2012 sind oralchirurgische Leistungen teils völlig anders abzurechnen. An die neuen Gebührenziffern des Abschnitts K „Implantologische Leistungen“ und an die Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen haben sich die meisten Praxen bereits gewöhnt. „Normale“ Implantationen etwa lassen sich nun einfacher abrechnen.
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Was haben Versicherungspolicen und Nachweise einer Belehrung gemeinsam? In diesem Teil unserer QM-Fachartikelserie wollen wir versuchen, eine einfache und verständliche Brücke zum besseren Verständnis für ein QM-System zu schlagen. Oft geht es im täglichen Praxisalltag um eine Haftungsentlastung für die Praxisleitung. Wie können wir nun diese Aufgabe mithilfe eines einfachen QM-Handbuches bzw. eines QM-Systems meistern?
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Wer sich die Wertentwicklung von offenen Immobilienfonds ansieht, dem fällt auf, dass es zwei Gruppen von Immobilienfonds gibt. Die eine Gruppe zeigt einen stetigen Wertzwuachs über alle Finanzkrisen hinweg. Die zweite Gruppe zeigt den gleichen Wertzuwachs bis 2009 und dann dreht sich die Kurve plötzlich nach unten und fällt zum Teil rapide ins Minus. Die Fonds, bei denen die positive Performance in 2009 abriss, haben eines gemeinsam: Sie wurden geschlossen und werden liquidiert. Das heißt, der Immobilienbestand wird verkauft und die Anleger können die Fondsanteile nicht mehr an die Gesellschaft zurückgeben. Die Fonds, bei denen die Kurve stetig nach oben zeigt, sind weiter „offen“...
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Die Versorgung eines Patienten mit Zahnersatz wird immer komplexer; dabei sind Patienten zunehmend vor allem von Dysfunktionssymptomen betroffen. Die heutzutage häufige Diagnose einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) lässt sich zum einen aus einer höheren Sensitivität seitens des Behandlers durch Wissenszuwachs und besseren Ausbildungsstand, zum anderen aber auch aus dem zunehmenden Wissen des Patienten durch verschiedene Quellen erklären. Keine bunte medizinische „Fachpresse“ und keine Medizin-Fernsehsendung kommen ohne CMD-Verweise aus. Eine Suche nach dem Begriff bei einer beliebten Internetsuchmaschine bringt eine Unzahl an Treffern. Das alles zeigt: Das Thema CMD ist aus forensischer und zahn-medizinischer Sicht aktueller denn je für die moderne Zahnheilkunde.
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Die Rolle der Okklusion wird in den letzten Jahren in der Wissenschaft kontrovers diskutiert und hat deshalb bei vielen an Bedeutung verloren, da es nur wenige evidenzbasierte Veröffentlichungen über die Bedeutung der Okklusion gibt.8,9 Die Ursache liegt aber auch darin, dass es keine evidenzbasierten Veröffentlichungen über die Auswirkungen der Okklusion mit ganzheitlicher und interdisziplinärer Vorbehandlung, mit Ausnahme von Prof. Kopp (Universität Frankfurt am Main) gibt. Als Praktiker und Autor des Buches „Funktionstherapie“ mit 43-jähriger, intensiver Beschäftigung mit der Funktionslehre sehe ich das differenzierter. Nicht nur in der CMD-Therapie, sondern auch in der praktischen Bedeutung für die Zähne. Der vorliegende Vortrag wurde auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und Therapie 2012 in Bad Homburg gehalten.
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Die Möglichkeiten der dreidimensio-nalen radiologischen bildgebenden Verfahren, welche der Zahnmedizin in Form der Cone-Beam Computertomografie (CB-CT), oder in Deutschland besser -bekannt unter der Bezeichnung „Digitale Volumentomografie“ (DVT), heute zur Verfügung stehen, hat die radiologische bildgebende Diagnostik enorm verändert.
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Die Kieferrelationsbestimmung stellt für Behandler immer eine besondere Herausforderung dar, egal ob in der Funktionsdiagnostik oder bei der Herstellung prothetischer Restaurationen. Sie dient der Zuordnung von Ober- und Unterkiefer und ist unbestritten ein wichtiger Arbeitsschritt unter anderem bei der Herstellung von indirekten Restaurationen. Dabei sollte stets das Ziel sein, eine physiologisch „gesunde“ Bisslage zu schaffen, denn eine nicht korrekte Kieferrelationsbestimmung ruft zwangsläufig Unzufriedenheit beim Patienten über den angefertigten Zahnersatz hervor. Dies mündet dann in zeit- und kostenintensive Nachbesserungen bis hin zu kompletten Neuanfertigungen; ganz zu schweigen von Stress und Ärger für Patient und Behandler.
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Viele Aspekte zur Abrechnung einer Laserleistung werden kontrovers diskutiert. Zahnärztekammern und andere Abrechnungsinstitutionen geben recht unterschiedliche Abrechnungsempfehlungen. An dieser Stelle sollen der Lasereinsatz in Endodontie, Parodontologie und konservierender Zahnheilkunde analysiert sowie Abrechnungswege bei Kassen- und Privatpatienten aufgezeigt werden.
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Glasionomerzemente (GIZ) eignen sich aufgrund ihrer charakteristischen Materialeigenschaften für ein breites Einsatzspektrum im Sinne moderner minimalinvasiver Ansätze in der Zahnmedizin. Im Rahmen des jüngsten Kongresses der International Association for Dental Research (CED-IADR) wurden neben den Charakteristika und Anwendungsgebieten von GIZ unter anderem die Möglichkeiten glasionomerbasierter Restaurationsmaterialien für die moderne Zahnheilkunde aufgezeigt.
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Mit der Kosmetiknovelle 2012 wurden die Anwendungsregeln im Bereich Bleaching noch einmal klarer definiert: Bleaching wird als qualifizierte Zahnarztleistung sowohl im medizinischen als auch im kosmetischen Einsatz vom Zahnarzt betreut. Anlass genug, sich mit dem Thema Bleaching erneut auseinanderzusetzen. Wie Bleaching sinnvoll und gewinnbringend sowie in Praxis- als auch Abrechnungsabläufe integriert werden kann, soll dieser Beitrag umreißen.
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Frisch gestrichene weiße Wände kombiniert mit markanten Stahlträgerelementen. Ein zen-tral aufgestellter Kicker. Dezente Türen aus Milchglas. Stille gepaart mit Weitläufigkeit – alles wirkt hell, freundlich und einladend. Dass sich in diesem Gebäude die Produktionsstätte einer der traditionsreichsten deutschen Hersteller von Behandlungseinheiten befindet, wird erst auf den zweiten Blick deutlich. Ein Besuch bei Ritter Concept in Zwönitz anlässlich des 125. Unternehmensgeburtstages.
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Interview: dental bauer plant seine Zukunft
Lutz V. Hiller sprach mit Jochen Linneweh, Inhaber und Geschäftsführer von dental bauer
Die mittelständische Unternehmensgruppe dental bauer gehört zu den führenden deutschen Dentaldepots. Gerüchte über einen Verkauf des Traditionsunternehmens sorgen aktuell im Dentalmarkt für Furore. Im Interview spricht Jochen Linneweh, Inhaber und Geschäftsführer von dental bauer, mit Lutz V. Hiller, Vorstandsmitglied der OEMUS MEDIA AG, über die Zukunft seines Unternehmens.
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Der wirtschaftliche Mittelstand in Deutschland, zu dem Zahnarztpraxen, Dentallabore und mittelständische Dentaldepots gehören, bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und erntet auch international hohe Anerkennung. So sprechen britische Medien vom „German Mittelstand“, wenn sie die Strukturen hinter Innovation, Exportstärke und Krisensicherheit der Wirtschaft hierzulande beschreiben wollen. Mittlerweile bilden knapp vier Millionen kleine und mittlere Unternehmen diesen viel gelobten deutschen Mittelstand. Dabei liegt das Erfolgsgeheimnis der Mittelständler darin, dass, im Gegensatz zum Konzernmanager, der Inhaber in aller Regel die unternehmerische Verantwortung trägt und eng mit seiner Praxis, seinem Labor oder auch dem Depot verbunden ist.
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Ein Fallschirmsprung wird akkurat geplant. Der Rucksack mit dem Schirm wird sorgfältig gepackt, das Gurtzeug wird fest angelegt, nach dem Blick auf die Höhendruckuhr wird die Flugzeugtür geöffnet und los gehts! Als Neuling vertraut man der Erfahrung und dem Wissen des Tandemmasters. Für einen Zahnarzt ist beim Sprung in die Selbstständigkeit dieser Tandemmaster die oral venture AG. Die alleinige Vorstandschefin Dr. Gabriela Kroll hat sich die Zeit für ein kurzes Interview genommen.