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Längst ist DentalMonitoring noch nicht in aller Munde – im eigentlichen Wortsinn. Im übertragenen Sinn hingegen zumindest auf dem besten Wege dahin. Denn langsam, aber unauf hörlich erreicht die KI die Kiefer orthopädie, ob wir es nun gutheißen oder nicht. Wir gewöhnen uns allzu gerne an kleine Helferlein, die uns lästige Routineaufgaben abnehmen. Wollen wir lieber mit Bleistift und Folie das Fernröntgenseitenbild durch zeichnen, unsere Zeit der Analyse eines dreidimensionalen virtuellen Patientenclons widmen oder eine KI nach atypischen Unregelmäßigkeiten im Diagnosematerial suchen lassen? Denn wer hat keinen Respekt vor der Datenfülle eines DVT oder MRT...
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Den Wunsch nach einer unauffälligen, praktisch „unsichtbaren“ Zahnkorrektur haben viele Menschen mit einer Zahnfehlstellung. Eine moderne Aligner-Therapie erfüllt diese hohen Erwartungen und ist heute in der Lage, auch komplexere Fehlstellungen zu korrigieren. Dabei gilt es jedoch, den Aufwand abzuwägen. Je nach Befund können viele Schienen und damit viel Zeit nötig werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Des Weiteren steigt die Wahrscheinlichkeit eines benötigten Refinements mit der Anzahl der verwendeten Aligner deutlich. Dies führt unweigerlich zu einer Verlängerung der Behandlungszeit. Eine Lösung stellen hybride Behandlungsmodelle dar. Dr. Alexander Gebhardt aus Bad Wildungen stellt einen Fall vor, in dem mit einer Kombination aus Brackets und SureSmile® Alignern von Dentsply Sirona eine komplexe Korrektur in kurzer Zeit gelungen ist.
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Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG sind Arbeitgeber zur Einführung eines Systems verpflichtet, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Was im ersten Moment negativ klingt, kann für eine Praxis jedoch auch Vorteile bieten...
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Abrechnungsvorsprung für die Alignerbehandlung
Michael Zach und Rüdiger Gedigk, Rechtsanwälte für Medizinrecht
V or nun etwa zwanzig Jahren betrat die Aligner-Technology der Firma Align den kontinental-europäischen Boden. Die Kostenträger waren zunächst perplex und verneinten die medizinische Notwendigkeit. Die erste zivilrechtliche Entscheidung des Amts- gerichts Mayen, Urteil vom 11.11.2003, 2 652/03, folgte dem dann auch mit der Begründung, dass der Kieferorthopäde gar nicht selbst behandele, sondern die Behandlung im wahrsten Sinne des Wortes aus der Hand gebe (wie bei autonomen Therapieentscheidungen einer künftigen KI) und weil Langzeitergebnisse zur Alignertechnologie noch gar nicht vorlägen...
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N ach der gelungenen Premiere von SEA LOVE KFO, dem Kongress der ABZ-ZR im vergangenen Jahr, waren die Erwartungen hoch, und – dies sei vorweggenommen: Der diesjährige Kongress konnte die Erwartungen nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Die neue Location im Althoff Seehotel Überfahrt, direkt am Tegernsee gelegen, trug hierzu ebenso bei wie das hervorragende Programm, das Dr. Moritz Försch gemeinsam mit ABZ-ZR-Geschäftsführer Tassilo Richter zusammengestellt hatte...
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Rund 700 Kieferorthopäden, Weiterbildungsassistenten und Zahnmedizinische Fachangestellte folgten der Einladung zum zehnten deutschen und internationalen Erfahrungsaustausch rund um den klinischen Einsatz der WIN Apparatur. Im Fokus des am 2. und 3. Juni in Frankfurt am Main stattgefundenen Events stand neben praxisrelevanten Konzepten zur Steigerung der Effizienz und Ergebnisqualität von Lingualbehandlungen die Weltpremiere des neuen selbstligierenden WIN V-SL-Brackets.