Inhaltsverzeichnis
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Editorial: „D,L-Lysinacetylsalicylat-Glycin ist aus und kann auch nicht bestellt werden.“
Torsten W. Remmerbach
In den vergangenen Wochen und Mo- naten konnte man immer wieder auch in der Laienpresse lesen, dass es bei verschiedenen Medikamenten mittel- und langfristige Lieferengpässe gäbe. So war es Anfang des Jahres das Betäubungsmittel Remifentanil, das der Haupthersteller GlaxoSmithKline nicht in ausreichender Menge produzieren konnte. Spricht man mit Krankenhaus- apothekern, so berichten diese, dass sich in den letzten Jahren Liefereng- pässe im zunehmenden Maße häufen und Risiken teilweise immer dann entstehen, wenn z. B. lebenswichtige Zytostatika, die in der Krebstherapie wichtig sind, nicht ohne Weiteres durch einen ähnlichen Wirkstoff ersetzt werden können...
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Im vorliegenden Fall wird eine Therapieoption bei Diagnose eines keratozystischen odontogenen Tumors vorgestellt. In einem operativen Eingriff erfolgte die Entfernung des Tumors im Unterkiefer unter Darstellung und Lösung des Nervus alveolaris inferior. Durch diese Vorgehensweise konnten eine vollständige Entfernung des Tumors, die Unversehrtheit des Nervs und ein optimales postoperatives Outcome für den Patienten erzielt werden.
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Die Verbandsplatte – Lösung für postoperative Nachblutungen
ZA David Skrobek, Dr. med. dent. Christoph Blum
Patienten mit Blutgerinnungsstörungen zählen zu den häufigsten Risikopatienten in einer Zahnarztpraxis. Entscheidend ist, betroffene Patienten durch eine ausführliche Anamnese ausfindig zu machen. Diese Patienten werden in drei Kategorien unterteilt. Zu ihnen zählen Patienten mit oralen Antikoagulanzien (z. B. ASS 100, Marcumar und die neuen oralen Antikoagulanzien), angeborene Blutgerinnungsstörungen (z. B. Von-Willebrand-Jürgens-Syndrom, Hämophilie A und B) oder erworbene Blutgerinnungsstörungen (z. B. Lebererkrankungen). Bei Patienten mit oralen Antikoagulanzien sollte präoperativ mit dem behandelnden Arzt über Möglichkeiten und Risiken einer Medikationspause oder einem Bridging mit Heparin diskutiert werden. Dem behandelnden Arzt muss die Entscheidung sowie die Tragweite des Risikos bewusst sein. Das heißt, dass das Thromboembolierisiko mit dem Blutungsrisiko des Eingriffs abgewogen werden muss.
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Die vorhandenen prothetischen Versorgungen im Oberkiefer eines 40-jährigen Patienten mussten entfernt werden. Nach einer Parodontitistherapie und der langzeitprovisorischen Phase sollten vier Implantate im ersten und zweiten Quadranten inseriert werden. Für die Behandlung verwendete der Autor ein anorganisches, biphasisches Knochenersatzmaterial sowie eine resorbierbare Kollagenmembran. Im Ergebnis konnten sowohl im ersten als auch im zweiten Quadranten je zwei Implantate primärstabil inseriert werden. Nach der Osseointegration stellten sich die augmentierten Bereiche gut knöchern durchbaut dar. Die prothetische Versorgung konnte eingegliedert werden.
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Mit den ästhetischen Heilungsabutments mit ScanPeg schafft Neoss® die Kombination aus Heilungsabutment und Scanpfosten und vereinfacht so in einer neuen Art und Weise das intraorale Scannen. Der Behandler setzt den Scanpfosten direkt auf das Heilungsabutment und kann so die Position des Implantats intraoral scannen. Hierfür muss das Heilungsabutment nicht entfernt werden, wodurch der Heilungsprozess des Weichgewebes ungestört bleibt. Folgender Fachbeitrag beschreibt anhand eines Behandlungsfalls das Vorgehen.
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Mit dem CS 8100SC 3D ist es Carestream Dental gelungen, Fernröntgen, Panoramaaufnahmen und DVT in einem der kleinsten und schnellsten Geräte seiner Art zu vereinen. Das benutzerfreundliche und für den täglichen Einsatz ideal geeignete Röntgensystem bietet alle Funktionen, um innerhalb von Sekunden hochwertige, gestochen scharfe Aufnahmen zu machen.
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Auf der Grundlage des Zahnheilkundegesetzes ist der Zahnarzt berechtigt, alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen durchzuführen, die in Zusammenhang mit Erkrankungen der Zähne, des Mundes, der Kiefer und den diese Bereiche deckenden oder begrenzenden Weichgewebe stehen. Das Therapiespektrum, das durch das Zahnheilkundegesetz definiert wird, wurde zuletzt durch das Urteil vom Oberlandesgericht Zweibrücken rechtlich bestätigt.
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Die Anwendung nicht allgemein anerkannter Behandlungsmethoden ist zwar grundsätzlich möglich – insoweit gelten die Therapiefreiheit des Zahnarztes und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Sie stellt aber eine Abweichung vom Standard dar und unterliegt deshalb besonderen Voraussetzungen.
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Hygienemaßnahmen in der Zahnarztpraxis spielen seit Langem schon eine zentrale Rolle im zahnärztlichen Arbeitsalltag. Einer der Hauptgründe dafür ist nicht zuletzt die steigende Anzahl von Praxisbegehungen, bei denen zentral die Aufbereitung von Medizinprodukten geprüft wird. Im Gegensatz dazu wird den Hygienemaßnahmen bei der Herstellung von Zahnersatz oft eine eher untergeordnete Bedeutung beigemessen...