Inhaltsverzeichnis
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Eine Vielzahl hygienischer Anforderungen bestimmt den Alltag aller Praxisinhaber. Schließlich werden im Zweifelsfall genau diese zur Verantwortung gezogen, sodass die Einhaltung und Realisierung der gesetzlichen Normen und Richtlinien Selbstverständlichkeit sein sollte. Denn fest steht, dass durch die Umsetzung einer ordnungsgemäßen Praxishygiene Zahnarzt, Team und Patienten vor potenziellen Infektionen geschützt werden...
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Die letzten Monate haben entscheidende Veränderungen für die Praxisbetreiber gebracht: im Herbst 2012 wurde die RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ erneuert, im Mai 2013 erfolgte die Novellierung der Biostoffverordnung und zudem trat Anfang des Jahres das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Das stellt den Patienten im Streitfall auf Augenhöhe mit dem Zahnarzt und stärkt ihn rechtsseitig. Auch im Bereich der Praxishygiene
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Die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (KRINKO-/BfArM-Empfehlung) wurde im Herbst 2012 aktualisiert. Die folgenden Übersichten stellen die Risikobewertung von Medizinprodukten sowie deren Einstufung hinsichtlich ihrer Aufbereitung dar.
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In jeder Zahnarztpraxis beginnt und endet die Aufbereitung von Medizinprodukten in einem Raum: dem „Sterilisationsraum“. Dort erfolgt die Desinfektion, Reinigung, Verpackung, Sterilisation und Freigabe zur Lagerung von allen wiederverwendbaren zahnärztlichen Instrumenten. Der korrekte Ablauf dieser Aufbereitung ist von großer Bedeutung für die Infektionsprävention und ein zentraler Bestandteil eines erfolgreichen Hygienemanagements.
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Die Risikobewertung der aufzubereitenden Medizinprodukte obliegt dem Praxisinhaber. Er muss unter Berücksichtigung der Aufbereitungsinformationen des Medizinprodukteherstellers und der Einsatzrahmenbedingungen die richtige Risikobewertung aufgrund nachvollziehbarer, dokumentierter Sachinformationen durchführen. Im Zweifelsfall ist immer die höhere Risikoklasse zu wählen.
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Interview: Neuerungen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
Marc Thanheiser, Robert Koch-Institut Berlin
Die gemeinsame Empfehlung zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde im September 2012 aktualisiert. Im Interview sprach Marc Thanheiser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter für angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene am Robert Koch-Institut Berlin, über die neue Empfehlung.
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Als Schulungs- und Anwendungsberaterin sowie Medizinprodukteberaterin ist Martina Schenk in Baden-Württemberg und Süddeutschland unterwegs. Im Interview sprach die Hygieneexpertin über die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Ausrichtung des Themas Praxishygiene und gab Tipps für eine strukturierte Umsetzung.
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Die Entsorgung und Wiederverwertung von Abfällen aus Zahnarztpraxen ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gefordert und gesetzlich streng geregelt. Dies kommt dem Schutz von Mensch und Umwelt zugute. Dennoch herrscht oftmals Unwissenheit. Wir haben die Top 10 der größten Irrtümer in puncto Praxisabfälle zusammengestellt.
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Die Qualitätsanforderungen in Zahnarztpraxen haben sich innerhalb der letzten Jahren in ihren gesetzlichen Rahmenbedingungen stark verändert. Deshalb ist ein effektives Hygienemanagement auch zentrales Anliegen der Behörden. Dipl.-Ing. Tobias Salomon, tätig im Bereich Zahnärztliche Stellen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, ist Teil dieser behördlichen Überprüfungen. Im Interview gab er einen Einblick über den Verlauf einer Begehung und sprach über deren Notwendigkeit.